Social Entrepreneurs nominieren
Sie kennen eine Social Entrepreneurin/einen Social Entrepreneur? Nominieren Sie Ashoka Fellows!
Kennen Sie unsere Kriterien bereits, können Sie direkt unseren Online Nominierungsbogen ausfüllen. Ansonsten finden Sie nachfolgend den Ashoka Fellow-Nominierungsprozess genauer erklärt.
a) Nominieren Sie Social Entrepreneurs für unser Förderprogramm
Unsere Kriterien, um als Social Entrepreneur Ashoka Fellow zu werden, sind detailliert unter dem Link Auswahlkriterien nachzulesen. Nominierungen sind das ganze Jahr über möglich - es genügt ein Email mit dem Namen der Person und der Organisation. Eine kurze Begründung der Nominierung erleichtert uns die Einschätzung, ist aber keine Voraussetzung für eine Nominierung.
b) Nennen Sie uns Schlüsselpersonen, die Social Entrepreneurs vorschlagen könnten
Wenn Sie Experten kennen, die aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Kenntnisse potentielle KandidatInnen vorschlagen könnten, können Sie Ashoka maßgeblich unterstützen, indem Sie diese mit uns in Verbindung bringen.
Vor der Nominierung: ein Schnelldurchlauf durch unsere Kriterien
Wenn Sie die folgenden Fragen mit „JA“ beantworten können, dann wenden Sie sich an uns (austria@ashoka.org) und nominieren Sie ihre/n Kandidaten/in.
1. Ist der Gründer, die Gründerin des Projekts ein Social Entrepreneur (im Detail nachzulesen unter Was sind Social Entrepreneurs)?
Ein Social Entrepreneur ist eine unternehmerisch denkende und handelnde, integere und vertrauenswürdige Persönlichkeit. Sie hat das Ziel, innovative unternehmerische Lösungen für drängende soziale Probleme zu finden und umzusetzen und dabei Hindernisse kreativ zu überwinden.
2. Ist das Konzept der KandidatIn zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems neu?
Ashoka wählt nur Personen als Fellows aus, die ein grundlegend neues Konzept haben, wie ein gesellschaftlich drängendes Problem zu lösen ist. Dabei muss sich der Ansatz wesentlich von der Herangehensweise anderer Akteure im Feld unterscheiden, es muss etwas Besonderes an der Methode geben, das bisherigen Ansätzen fehlte, um nachhaltige Veränderung zu erzeugen.
3. Setzt die KandidatIn ihr Konzept bereits praktisch um und möchte sie es national oder international verbreiten?
Ashoka nimmt keine Personen in das Fellowship-Programm auf, deren Idee noch in der Konzeptionsphase ist. Zumindest ein erfolgreiches Pilotprojekt, ist für Ashoka ein wichtiger Beweis für unternehmerisches Denken und Handeln der Gründerperson und somit ein wichtiges Auswahlkriterium. Weiters nimmt Ashoka keine Personen als Fellows auf, deren Projekte lokal beschränkt bleiben sollen, oder deren Ausdehnung oder Internationalisierung vom Projektinitiator selbst nicht aktiv vorangetrieben wird.
4. Hat das Projekt Ihrer KandidatIn das Potenzial, ein schwerwiegendes soziales Problem IN ÖSTERREICH an den Wurzeln zu packen und langfristig zu beseitigen?
Ashoka Österreich wählt nur Personen als Fellows aus, deren Zielgruppe und angegangenes soziales / gesellschaftliches Problem in Österreich liegt.
Wenn Sie einen Kandidaten nominieren möchten, deren Initiative ein soziales Problem im Ausland angeht, wenden Sie sich bitte an das Regionalbüro von Ashoka in diesem Land. Eine Liste der Regionalbüros finden Sie hier.
5. Hat das Projekt der KandidatIn das Potenzial, nachhaltigen sozialen Wandel zu erzeugen?
Unter nachhaltigem sozialen Wandel versteht Ashoka eine merkliche Veränderung im bestehenden gesellschaftlichen System. Ashoka nimmt nur Personen als Fellows auf, deren Projekte das aufgrund von neuartigen Lösungsmustern das Potenzial haben, das bestehende System zu verändern, bzw. die bestehenden Fehler im System nachhaltig zu beseitigen. So unterstützt Ashoka Einzelprojekte (wie etwa eine neue Schule) nur unter der Voraussetzung, dass sie Teil eines größeren, systematischen Planes sind (beispielsweise das Schulsystem zu reformieren), sowie dass sie das Potenzial haben, dies zu erreichen.








